Förderrichtlinien


Präambel
Für eine Mittelvergabe der Aloys & Brigitte Coppenrath Stiftung stellen die untenstehenden Förderrichtlinien die Grundlage dar. 

§ 1 Grundsätzliches 

  1. Die Aloys & Brigitte Coppenrath-Stiftung versteht sich als Förderstiftung. Förderungen erfolgen primär durch finanzielle Zuwendungen. Daneben kann die Stiftung auch beratend tätig werden und ein breit aufgestelltes Netzwerk für die geförderten Projekte und Stipendiaten*innen bieten.
  2. Gemäß Stiftungszweck (§3 und §4 der Satzung) fördert die Stiftung Projekte in den Themenfeldern Wissenschaft und Forschung, der Gesundheitspflege, der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studierendenhilfe sowie der Jugendhilfe.Im Rahmen der Förderung der Volks- und Berufsbildung kann die Stiftung die Herausbildung besonderer persönlicher Leistungen durch die Vergabe von Stipendien fördern.
  3. Die Stiftung fördert die oben genannten Zwecke und Maßnahmen mit einem besonderen Schwerpunkt in den Bereichen Wissenschaft und Forschung sowie Innovation und Unternehmertum.
  4. Die Fördertätigkeiten der Stiftung sind auf die Regionen Stadt und Landkreis Osnabrück unter Einbeziehung des angrenzenden Tecklenburger Landes, des Landkreises Emsland sowie der Grafschaft Bentheim begrenzt.