Präambel
Für eine Mittelvergabe der Aloys & Brigitte Coppenrath Stiftung stellen die untenstehenden Förderrichtlinien die Grundlage dar.
§ 1 Grundsätzliches
- Die Aloys & Brigitte Coppenrath-Stiftung versteht sich als Förderstiftung. Förderungen erfolgen primär durch finanzielle Zuwendungen. Daneben kann die Stiftung auch beratend tätig werden und ein breit aufgestelltes Netzwerk für die geförderten Projekte und Stipendiat*innen bieten.
- Gemäß Stiftungszweck (§3 und §4 der Satzung) fördert die Stiftung Projekte in den Themenfeldern Wissenschaft und Forschung, der Gesundheitspflege, der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studierendenhilfe sowie der Jugendhilfe. Im Rahmen der Förderung der Volks- und Berufsbildung kann die Stiftung die Herausbildung besonderer persönlicher Leistungen durch die Vergabe von Stipendien fördern.
- Die Stiftung fördert die oben genannten Zwecke und Maßnahmen mit einem besonderen Schwerpunkt in den Bereichen Wissenschaft und Forschung sowie Innovation und Unternehmertum.
- Die Fördertätigkeiten der Stiftung sind auf die Regionen Stadt und Landkreis Osnabrück unter Einbeziehung des angrenzenden Tecklenburger Landes, des Landkreises Emsland sowie der Grafschaft Bentheim begrenzt.